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Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.
Bei der Forschung in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen spannende neue Erkenntnisse – manchmal schon mit konkreten Ideen zu deren praktischer Anwendung. Um aber herauszufinden, ob die Idee tatsächlich zu einem innovativen Produkt oder einer neuen Dienstleistung taugt, muss häufig weiter geforscht werden. Diese Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und einer möglichen Anwendung schließt die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+“.
Zielgruppe der Förderung
Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forscherinnen und Forscher aus allen wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche an
Gegenstand der Förderung
Die Fördermaßnahme ermöglicht es, Forschungsergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungs- und Verwertungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen die Forscherinnen und Forscher zur Stärkung der Transferkultur in ihren Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei.
Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung beziehungsweise Anwendung:
Für die Findungsphase setzt das BMBF auf die bestehende Förderung der Grundlagenforschung. Für die Verwertungsphase, beispielsweise die Gründungsförderung, stehen Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Fördermaßnahme VIP+ zielt daher ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung oder Anwendung. Damit ergänzt die Fördermaßnahme VIP+ Ansätze in den Fachprogrammen des Bundes, die themenbezogen oder auf konkrete Verwertungswege ausgerichtet sind.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase (siehe oben) befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- beziehungsweise Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Verbindliches Unterstützungskonzept
Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Das Unterstützungskonzept zeigt auf, wie
Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen und gegebenenfalls aus der Praxis in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteurinnen und Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.
Weiterer Entwicklungs- und Umsetzungsweg
Der weitere Entwicklungs- und Umsetzungsweg der Arbeiten, insbesondere die Verwertung oder konkrete Anwendung, liegt in der Verantwortung der antragstellenden Person. Der Projektträger berät auf Anforderung rechtzeitig vor Vorhabenende über mögliche Wege und Fördermöglichkeiten in der anschließenden Verwertungs- oder Anwendungsphase.
Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Sofern Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben gefördert werden, erhalten diese Zuschüsse im Wege der Zuweisung.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500.000 EUR pro Vorhaben beziehungsweise Verbundprojekt und Jahr (das heißt insgesamt 1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit oder geringerem Förderbedarf werden adressiert.
Zuwendungen können für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie vorhabenbezogene Geräteinvestitionen, die nicht der Grundausstattung der antragstellenden Person zuzurechnen sind, verwendet werden. Aufgrund der Offenheit der Maßnahme für unterschiedliche Forschungsbereiche und Einrichtungsarten können in einzelnen Projekten verschiedene Schwerpunkte notwendig sein.
Erforderliche Ausgaben oder Kosten für die Sicherung von Schutzrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union während der Laufzeit eines Vorhabens sind zuwendungsfähig, sofern diese nicht bereits durch andere Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Allgemein gilt:
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien sowie der Bewertung durch die beteiligten Gutachterinnen und Gutachter wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden.
Das Förderverfahren ist 1-stufig angelegt.
Der Antrag muss enthalten:
Die Vorhabenbeschreibung mit den notwendigen Erklärungen muss die verbindlichen Anforderungen erfüllen, die im Leitfaden zur Antragstellung in der Fördermaßnahme VIP+ niedergelegt sind. Anträge, die den Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Mit der Abgabe der Antragsunterlagen werden die Richtlinien zur Fördermaßnahme VIP+ durch die antragstellende Person akzeptiert.
Für die Förderung von Projekten in der Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" müssen Sie einen Antrag stellen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist. Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.
Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften? Dann können Sie über die Maßnahme "FH Europa" Fördergelder beantragen, mit denen Sie die Vorbereitung von EU-Fördermitteln finanzieren können.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt zu Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich Photonik oder Quantentechnologie durchführen wollen, können Sie eine Förderung bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung ein innovatives und praxisnahes Projekt aus der zivilen Sicherheitsforschung weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.