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Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Mit dem Bayerischen Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der allgemeinen Technologien gefördert, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.

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Leistungsdetails

Zweck

Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben) von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

  • Personalkosten (Pauschalen),
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
  • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
  • sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt für Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-)Vorhabens, sie erhöht sich um 10 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt die Beihilfeintensität bis zu 50 Prozent.

  • Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar erscheinen.
  • Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen vom Antragsteller selbst in Bayern durchgeführt werden.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden oder im Auftrag Dritten durchgeführt werden.
  • Das antragstellende Unternehmen muss über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen auch im Bereich der Produktion verfügen.
  • Antragsteller müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. 

  • ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Verwertungsplan

  • Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger Bayern zu richten.
  • Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe unter „"Online-Verfahren") bereitgestellt.
  • Der Projektträger Bayern übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.

keine

keine

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Monate von der ersten Antragstellung bis zum Förderbescheid. Mit Einreichung eines ersten prüffähigen Antrags kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 11.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie