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Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften? Dann können Sie über die Maßnahme "FH Europa" Fördergelder beantragen, mit denen Sie die Vorbereitung von EU-Fördermitteln finanzieren können.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme "FH-Europa" Projekte von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen, zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
Als Forscherin oder Forscher an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften können Sie allein oder gemeinsam im Verbund mit einer weiteren Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bekommen. Gefördert werden die Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihres Antrags für einen Aufruf in einem der europäischen Forschungsförderungsprogramme entstehen.
Aussicht auf eine Förderung besteht für Ihr Projekt,
Des Weiteren besteht für Ihr Projekt eine Aussicht auf Förderung
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:
Als förderwürdig werden vom BMBF solche Aktivitäten von Ihnen anerkannt,
Zuwendungsfähig im Rahmen der direkten Antragsunterstützung sind
Neben der reinen Antragsunterstützung sind folgende Aktivitäten zuwendungsfähig:
Sie können keine Förderung bekommen für
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
alle staatlich anerkannten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, außerdem
Fördervoraussetzungen im Einzelnen:
Gefördert im Sinne dieser Richtlinie werden des Weiteren nur solche Aktivitäten zur Erstellung von Anträgen, für die bereits feststeht,
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
Für das 1-stufige Verfahren; Projektantrag mit folgenden Angaben:
Ihr Förderantrag darf nicht mehr als 10 Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 Zentimeter). Dabei ist die auf der Internetseite des Projektträgers hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden.
Ihr Förderantrag muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte enthalten:
Ihr Förderantrag muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte enthalten:
Ihrer Vorhabenbeschreibung dürfen als Anlage folgende Unterlagen beigefügt werden:
Das Antragsverfahren zur Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), hat eine Stufe.
Antragstellung und Begutachtung
Ihren Antrag auf Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), stellen Sie wie folgt:
Es fallen keine Kosten an.
Für die Einreichung Ihrer Anträge gibt es keinen festen Stichtag.
Sie können in diesem Verfahren Ihre Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.