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Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung

Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

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Leistungsdetails

Die durch das Beschussgesetz vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Schusswaffen ist nur sinnvoll, wenn ebenso die verwendete Munition geprüft wird. Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

Der Hersteller ist verpflichtet, das in der Zulassung erteilte Munitionsprüfzeichen auf der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen. Zur Sicherung einer gleichbleibenden Qualität werden von den Beschussämtern Fabrikationskontrollen durchgeführt.

Hat der Hersteller geeignete Prüfmöglichkeiten, kann er die Fabrikationskontrollen selbst vornehmen. In diesem Fall überwacht das Beschussamt die verwendeten Messeinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

  • Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung
    Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.
  • Waffenprüfung; Durchführung
    Die bayerische Beschussverwaltung führt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben die Prüfung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch. Dabei handelt es sich um eine reine Sicherheitsüberprüfung, bei der jede einzelne Waffe von den Mitarbeitern des Beschussamtes geprüft wird.
Stand: 23.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht