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Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung

Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.

Formulare

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.

Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.

Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.

Der Antragsteller hat den Einlieferungsschein für Böller auszufüllen (siehe unter "Formulare").

  • Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung
    Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.
  • Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
    Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
  • Waffenprüfung; Durchführung
    Die bayerische Beschussverwaltung führt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben die Prüfung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch. Dabei handelt es sich um eine reine Sicherheitsüberprüfung, bei der jede einzelne Waffe von den Mitarbeitern des Beschussamtes geprüft wird.
Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht