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Waffen müssen vor ihrer Verwendung auf Sicherheit überprüft werden. Das Waffengesetz regelt im öffentlichen Interesse den rechtmäßigen Besitz und die Verwendung von Waffen; das Beschussgesetz hingegen regelt im Interesse der Sicherheit des Waffenverwenders die Beschusspflicht von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen.
Die Prüfung von Handfeuerwaffen umfasst
Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die Waffen richtig gekennzeichnet, funktionssicher und maßhaltig sind. Ferner wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Die Haltbarkeitsprüfung (Beschuss) erfolgt mit Prüfmunition, deren Gasdruck 30 Prozent über dem maximal zulässigen Gasdruck für die Gebrauchsmunition liegt. Bei der Nachprüfung wird festgestellt, ob sich beim Beschuss unzulässige Veränderungen der Abmessungen oder Mängel eingestellt haben. Nach der bestandenen Prüfung werden die Waffen mit dem Beschusszeichen, dem Ortszeichen des Beschussamts und dem Jahreszeichen gestempelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.