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Verwaltungsmitarbeiter - Beschäftigung - Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind. Deren Rechte und Pflichten sind nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze geregelt.

Leistungen

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