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Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks.

Für Sie zuständig

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Generalstaatsanwaltschaften
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Leistungsdetails

Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

  • Dienstvergehen; Einleitung von Disziplinarverfahren

    Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Voraussetzungen von Dienstvergehen, deren Aufklärung und Ahndung.

Stand: 16.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz