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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat