Logo Bayernportal
- kein Ort -

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat