Auf Antrag können Bürger erwirken, dass innerhalb von drei Monaten eine Bürgerversammlung stattfindet, Art. 18 (2) Satz 1 GO. Mit diesem Onlineverfahren können sie die erforderliche Tagesordnung und Unterschriftenliste von mind. 5% der Bürger hochladen.
Redaktionell verantwortlich: Markt Thurnau