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Bürgerversammlung-Antrag

Auf Antrag können Bürger erwirken, dass innerhalb von drei Monaten eine Bürgerversammlung stattfindet, Art. 18 (2) Satz 1 GO. Mit diesem Onlineverfahren können sie die erforderliche Tagesordnung und Unterschriftenliste von mind. 5% der Bürger hochladen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Thurnau