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Sie können die Erteilung einer Erlaubnis im Bewachergewerbe online beantragen.
Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.
Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden: