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Bewachergewerbe - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Sie können die Erteilung einer Erlaubnis im Bewachergewerbe online beantragen.

Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.

Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:

  • Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Bewachung von Landfahrzeugen
  • Bewachung von Personen
  • Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
  • Bewachung ausschließlich beschränkt auf andere Tätigkeiten

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen