Für den Fall, dass Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, muss eine entsprechende Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz beantragt werden bei der Regierung von Mittelfranken. Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Stellungnahme der Stadt Gunzenhausen für den Antrag beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Treuchtlingen