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Antrag auf Befreiung/Stellungnahme nach Bay. Feiertagsgesetz

Für den Fall, dass Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, muss eine entsprechende Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz beantragt werden bei der Regierung von Mittelfranken. Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Stellungnahme der Stadt Gunzenhausen für den Antrag beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Treuchtlingen