Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, sind bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt