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Wassergefährdenden Stoffen – Anzeige einer Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe einer Anlage im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen führt

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, sind bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt