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Antrag auf Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung

Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines „Offenen Beratungsangebots“ online beantragt werden. In diesem Zusammenhang können sich Eltern umfassend und unverbindlich über mögliche Fördermaßnahmen für Ihr Kind beraten lassen. Die Beratung wird durch eine selbst gewählte Frühförderstelle durchgeführt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Oberfranken