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Antrag auf Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung

Antrag auf Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines „Offenen Beratungsangebots“ der Frühförderung. In diesem Zusammenhang können sich Eltern umfassend und unverbindlich über mögliche Fördermaßnahmen für Ihr Kind beraten lassen. Die Beratung wird durch eine selbst gewählte Frühförderstelle durchgeführt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Oberfranken