Jeder Erdaufschluss, bei dem das Antreffen von Grundwasser zu erwarten ist (z. B. Niederbringen eines Gartenbrunnens, Bohrungen für Untergrunderkundungen), muss mindestens 1 Monat vorher beim Landratsamt Rosenheim angezeigt werden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim