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Flurneuordnung; Informationen

Bei einer Flurneuordnung werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft ländlicher Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, vermessen und erschlossen, Gemeinden oder öffentliche Planungsträger unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.

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Ämter für Ländliche Entwicklung
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Leistungsdetails

Die Flurneuordnung ist ein Instrumentarium zur nachhaltigen Entwicklung der heimischen Kulturlandschaft. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwendige Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen an der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.

Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.

  • Dorferneuerung; Informationen

    Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

  • Flurneuordnung; Beantragung einer Förderung
    Der Freistaat Bayern fördert und unterstützt mit der Flurneuordnung Projekte von Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern, z. B. zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.
  • Ländliche Entwicklung; Informationen

    Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.

Stand: 03.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus