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Dorferneuerung; Informationen

Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

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Ämter für Ländliche Entwicklung
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Leistungsdetails

Mit dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm sollen ländlich strukturierte Dörfer oder Gemeindeteile vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des Strukturwandels in der Landwirtschaft und des Klimawandels auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Die Dorferneuerung verbessert nachhaltig die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen im Dorf, sie erhält oder belebt den Gemeinschaftsgeist im Ort und erarbeitet eine Strategie, die eine zukunftsträchtige Entwicklung sichert.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen Dörfer bis zu 2000 Einwohner planerisch, finanziell und organisatorisch. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes können öffentliche und private Maßnahmen im baulich-gestalterischen, ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen und kulturellen Bereich umgesetzt werden.

Maßgeblich für das Gelingen einer Dorferneuerung ist die aktive Mitwirkung der Bürger. Sie sollen mitreden und mitentscheiden, damit die Ergebnisse des Veränderungsprozesses von ihnen mitgetragen werden können. Die Dorferneuerung stärkt die ländlichen Gemeinden und ihre Dörfer als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume.

  • Flurneuordnung; Informationen

    Bei einer Flurneuordnung werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft ländlicher Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, vermessen und erschlossen, Gemeinden oder öffentliche Planungsträger unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.

  • Ländliche Entwicklung; Informationen

    Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.

Stand: 03.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus