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Grund- und Mittelschule; Schulaufsicht und Beratung

Den Regierungen obliegt die fachliche und rechtliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten der staatlichen Grund- und Mittelschulen.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Schulverwaltung im Bereich der staatlichen Grund- und Mittelschulen ist in drei Ebenen gegliedert. Die obere Ebene bildet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die mittlere Ebene die jeweilige Regierung und die untere Ebene das jeweilige Staatliche Schulamt. Die Regierungen üben die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Personal aus und sind zuständig für Funktionsstellenbesetzungen und Schulorganisation sowie den Einsatz des Lehrpersonals.

Stand: 29.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus