Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der Altersrente, die Sie erwarten können. Die Renteninformation beinhaltet unter anderem:
Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre zugrunde gelegt. Damit ist die Renteninformation eine wichtige Grundlage für die Planung Ihrer zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Gemeinsam mit Ihrer ersten Renteninformation erhalten Sie außerdem einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.
Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn Sie seit mehr als 3 Jahren keine Beiträge mehr zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.
Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.
Sie benötigen keine zusätzliche Unterlagen.
Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch jährlich per Post, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie können aber auch jederzeit eine Renteninformation formlos anfordern.
Wenn Sie Ihre Renteninformation per Post erhalten möchten, können Sie diese online ohne weitere Registrierungen anfordern:
Wenn Sie Ihre Renteninformation direkt online erhalten möchten, müssen Sie sich zuvor online registrieren:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Onlineverfahren mit Registrierung: in der Regel keine
Onlineverfahren ohne Registrierung: etwa 7 Tage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Nein
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.