Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Sie haben
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit eingeschränkt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben.
Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.