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Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung ein innovatives und praxisnahes Projekt aus der zivilen Sicherheitsforschung weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm "Forschung für zivile Sicherheit" weiter zu stärken.
Besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens (KMU) individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten.
Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.
Die Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts sollte vorzugsweise in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind außerdem:
Weitere Voraussetzungen für Start-ups:
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:
Das Antragsverfahren ist 2-stufig.
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen der Praxisleuchttürme stellen Sie wie folgt:
Anträge werden nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:
Es fallen keine Kosten an.
Projektskizzen können jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023, beim beauftragten Projektträger des BMBF (VDI TZ) eingereicht werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.