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Mietverträge über Autos werden in der Regel auf den Formularen der Vermieter schriftlich geschlossen. Allgemein gilt: Vor Abschluss eines Mietvertrags sollten Sie die Preise verschiedener Anbieter und die unterschiedlichen Tarife des jeweiligen Anbieters vergleichen. Fragen Sie nach günstigen Pauschal- oder Sondertarifen, die unter vielfältigen Bezeichnungen (z.B. Freizeit- oder Wochenendtarif) angeboten werden.
Oftmals wird ein Auto nach einem Verkehrsunfall als Unfallersatzfahrzeug angemietet. Grundsätzlich sind dem Geschädigten vom Unfallgegner die Kosten eines gleichwertigen Mietwagens für die zur Reparatur oder zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs erforderliche Zeit zu ersetzen. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:
Sie können nach einem fremdverschuldeten Unfall aber auch auf einen Mietwagen verzichten und stattdessen Nutzungsausfallentschädigung für Ihr beschädigtes Fahrzeug verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sogenannte fühlbare Beeinträchtigung der Fahrzeugnutzung, welche nur bei vorhandenem Nutzungswillen und einer hypothetischen Nutzungsmöglichkeit bejaht werden kann. Hätten Sie beispielsweise das geschädigte Fahrzeug wegen unfallbedingter Verletzungen nicht nutzen können, kann eine Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, die Benutzung durch einen Angehörigen oder nahestehenden Dritten war möglich und beabsichtigt. Je nach Größe, Alter und Ausstattung Ihres Wagens können Sie mit ca. 23,- bis 175,- € pro Tag rechnen. Die Rechtsprechung und die Versicherungen richten sich nach einer Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, über die Sie sich bei Ihrem Automobilclub erkundigen können.