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Wildpark; Beantragung der Anerkennung

Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.

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Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.

  • Genehmigung des Wildgeheges
    Vorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz

Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.

30 bis 600 EUR

Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 24.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie