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Regierungen

Die sieben Bezirksregierungen erfüllen als Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau der bayerischen Staatsverwaltung Aufgaben aus den Geschäftsbereichen fast aller bayerischen Staatsministerien. Sie verstehen sich als Kompetenzzentren zur Bündelung und Koordinierung der verschiedensten Interessen, beraten in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördern private und öffentliche Vorhaben.
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