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Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Löschung von Daten

Wenn Sie Ihre Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau aufheben lassen möchten, können Sie die Aufhebung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.

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Für Sie zuständig

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Leistungsdetails

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.


Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Wenn Sie Ihre Zulassung und Ihre persönlichen Daten löschen lassen wollen, dann müssen Sie einen Antrag zur Aufhebung an die BLE stellen. Neben der Aufhebung Ihrer Zulassung, werden auch Ihre Daten durch die BLE gelöscht.

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Die Löschung Ihrer Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen.

Löschung online beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE einen Aufhebungsbescheid und die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten zu.

Es fallen keine Kosten an.

Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. (1 bis 2 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Stand: 25.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft