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Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Änderung von Daten

Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Leistungsdetails

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zu diesen Zielen. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und erstellen CO2- Einsparkonzepte für diese Unternehmen.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Voraussetzungen für Ihre Zulassung geändert haben, müssen Sie die Änderungen bei der BLE beantragen. Dies gilt auch, wenn sich Ihre berufliche Anstellung geändert hat oder Sie das Unternehmen, bei dem Sie angestellt gewesen sind, gewechselt haben.

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:

    • einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Selbständigkeitsnachweis
    • Ihren tabellarischen Lebenslauf

Die Änderung Ihrer Zulassung als sachverständige Person oder die Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung ändert die BLE Ihre Daten beziehungsweise Zulassung.

Es fallen keine Kosten an.

Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Stand: 25.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft