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Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung

Sie können die freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kündigen.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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Leistungsdetails

Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).

Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen. 

Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.

keine

Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.

Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:

  • Tod der eingetragenen Person,
  • rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
  • dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 29.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr