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Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Eintragung

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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Leistungsdetails

Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
    und
  • entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
    oder
  • Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
    • Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
    • Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
    • bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
    • Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
    • Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
      • aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
      • bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
      • bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht

Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Bis 31.12.2024: 70,00 EUR

Ab 01.01.2025: 100,00 EUR

keine

Stand: 29.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr