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Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.
In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.
Erlaubnisse für Luftfahrer werden unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind in der Regel jedoch befristet und müssen regelmäßig verlängert werden.