Logo Bayernportal

Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Zentrale Bußgeldstelle

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 34
96220 Neustadt an der Waldnaab

Postanschrift

Am Hohlweg 2

96220 Neustadt an der Waldnaab

Leistungsdetails

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Stand: 23.10.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration