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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Kreisverwaltungsbehörden
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Leistungsdetails

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Stand: 23.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration