Sie können eine Förderung für die Errichtung und den Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die upB wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll ihre Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.
Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb von upB.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen, welche die Zuwendungsvoraussetzungen Nr. 4 der upB-Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 10.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.000 Euro pro upB gewährt werden.
Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die upB:
Der Antrag ist fristgerecht schriftlich unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter „Formulare“) bei dem Landesamt für Pflege einzureichen. Dem Antrag sind weitere zwingend erforderliche Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen) beizufügen. Der eingereichte Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen des Antragstellers unterzeichnet werden.
Das Landesamt für Pflege entscheidet im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, ob der Antrag als upB gefördert wird.
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet automatisch als sog. „Tranchen-Verfahren“ statt. Die einzelnen Auszahlungen müssen daher nicht gesondert beantragt werden.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Zuwendung ist ein sog. "Verwendungsnachweis" zu führen. Dieser ist ebenfalls fristgerecht unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter "Formulare") beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
keine
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für des Folgejahrs einzureichen.
Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.