Logo Bayernportal
- kein Ort -

Personal - Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.

Leistungen

Anzahl: 30