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Gesetzliche Unfallversicherung; Meldung einer Änderung im Unternehmen

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens
  • Ihre Tätigkeit
  • die Beteiligungsverhältnisse oder
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens.

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die

  • für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
  • die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
  • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.

Beispiele:

  • Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
  • Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.

  • Erforderliche Unterlage/n

    gegebenenfalls:

    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftsvertrag
    • Gewerbemeldung

Sie können die Meldung online oder per Post erledigen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Es fallen keine Kosten an.

Änderungen oder die Beendigung müssen binnen vier 4 Wochen mitgeteilt werden.

1 bis 2 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand: 26.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales