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80335 München
80097 München
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) versteht sich als Kompetenzzentrum der bayerischen Justiz im Bereich des Staatsschutzes. Sie wurde zum 1. Januar 2017 als neue Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft München gegründet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf ganz Bayern. Ziel ist die konsequente und effektive Verfolgung von Straftaten mit extremistischen und terroristischen Bezügen und von Hasskriminalität.
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) versteht sich als Kompetenzzentrum der bayerischen Justiz im Bereich des Staatsschutzes. Sie wurde zum 1. Januar 2017 als neue Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft München gegründet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf ganz Bayern. Ziel ist die konsequente und effektive Verfolgung von Straftaten mit extremistischen und terroristischen Bezügen und von Hasskriminalität.
Frau Leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann leitet die ZET. Die Abteilung besteht derzeit aus sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten, zwei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Gruppenleitern, fünf Staatsanwältinnen und einem wissenschaftlichen Referenten.
Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, und der Hate Speech-Beauftragte, Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck, sind Teil der ZET.
Zuständigkeit und Aufgaben der ZET:
Die Zuständigkeit der ZET umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
im Bereich des Extremismus, Terrorismus, der Hasskriminalität sowie
politisch motivierter Straftaten.
Die ZET ist zudem zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche verfahrensunabhängige Fragestellungen und für die Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere für die Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus (z.B. PKK), Religiöse Ideologien (z.B. Islamismus) und der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates (z.B. Verschwörungsnarrative, Reichsbürger). Zur Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und der Länder (u.a. Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Bayerisches Landeskriminalamt, Bayerischer Landesverfassungsschutz).
Die ZET wirkt bei regionalen und überregionalen Fortbildungsmaßnahmen der Justiz mit und unterstützt so die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der extremistischen und terroristischen Straftaten sowie im Bereich der Hasskriminalität.