Logo Bayernportal
- kein Ort -

Generalstaatsanwaltschaft München

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) versteht sich als Kompetenzzentrum der bayerischen Justiz im Bereich des Staatsschutzes. Sie wurde zum 1. Januar 2017 als neue Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft München gegründet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf ganz Bayern. Ziel ist die konsequente und effektive Verfolgung von Straftaten mit extremistischen und terroristischen Bezügen und von Hasskriminalität.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) versteht sich als Kompetenzzentrum der bayerischen Justiz im Bereich des Staatsschutzes. Sie wurde zum 1. Januar 2017 als neue Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft München gegründet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf ganz Bayern. Ziel ist die konsequente und effektive Verfolgung von Straftaten mit extremistischen und terroristischen Bezügen und von Hasskriminalität.

Frau Leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann leitet die ZET. Die Abteilung besteht derzeit aus sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten, zwei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Gruppenleitern, fünf Staatsanwältinnen und einem wissenschaftlichen Referenten.

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, und der Hate Speech-Beauftragte, Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck, sind Teil der ZET.

 

Zuständigkeit und Aufgaben der ZET:

Die Zuständigkeit der ZET umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

  • Bearbeitung von besonders herausgehobenen Ermittlungsverfahren

im Bereich des Extremismus, Terrorismus, der Hasskriminalität sowie

politisch motivierter Straftaten.

  • Verfahren im Bereich Staatsschutz, die vom Generalbundesanwalt gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden.
  • Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung).
  • Verfahren wegen Staatsschutzdelikten gem. § 74a Abs. 1 GVG, denen eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt, soweit diesen eine besondere Bedeutung zukommt.
  • Verfahren der politisch motivierten Kriminalität sowie der Hasskriminalität (auch aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, bei Verstößen gegen das SprengG, das Waffengesetz, das Chemikaliengesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen), soweit der Tat eine besondere Bedeutung zukommt.
  • Verfahren wegen Geldwäsche zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung.
  • Dienstaufsicht für Verfahren wegen politisch motivierter und extremistischer Straftaten im Bezirk sowie wegen Verstößen gegen das WaffG, KrWaffKG und SprengG.

 

Die ZET ist zudem zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche verfahrensunabhängige Fragestellungen und für die Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere für die Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus (z.B. PKK), Religiöse Ideologien (z.B. Islamismus) und der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates (z.B. Verschwörungsnarrative, Reichsbürger). Zur Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und der Länder (u.a. Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Bayerisches Landeskriminalamt, Bayerischer Landesverfassungsschutz).

 

Die ZET wirkt bei regionalen und überregionalen Fortbildungsmaßnahmen der Justiz mit und unterstützt so die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der extremistischen und terroristischen Straftaten sowie im Bereich der Hasskriminalität.