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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 42.1 - Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe

Die Abteilung Berufliche Schulen im Bereich 4 der Regierung von Oberbayern ist für die ca. 360 beruflichen Schulen zuständig. Hierzu gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Wirtschaftsschulen in Oberbayern.

1. Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des beruflichen Schulwesens

2. Schulaufsicht über die öffentlichen Berufsschulen

3. Beratung der unter Nr. 2 genannten Schulen

4. Schulorganisation (Koordinierung; Mitwirkung bei den staatl. beruflichen Schulen)

  • Schulsprengel
  • Pädagogische Stellungnahme zu Gastschulverhältnissen
  • Klassenbildung an staatlichen Berufsschulen
  • Schulversuche

5. Fachliche Angelegenheiten bei den Berufsschulen der gewerblichen Fachrichtungen

6. Fachliche Mitwirkung bei

  • der Neugründung von beruflichen Schulen
  • der schulaufsichtlichen Genehmigungen (Raumprogramm und Projektgenehmigung) von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen (mit Sachgebiet 12.2)
  • der finanziellen Förderung beruflicher Schulen (mit Sachgebiet 44)
  • der schulaufsichtlichen Genehmigung des Lehrpersonals kommunaler und privater Schulträger

7. Personalwesen

  • Personalplanung
  • Lehrerbedarfsberechnung
  • Fachlicher Personaleinsatz
  • Einsatz der Schulpsychologen
  • Funktionenpläne und Funktionsübertragungen
  • Studienreferendare an Einsatzschulen
  • Mitwirkung in Personalangelegenheiten der staatlichen Schulleiter und des staatlichen Unterrichtspersonals (mit Sachgebiet 43)
  • Mitwirkung bei Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarangelegenheiten
  • Vergabe von Leistungsprämien
  • Dienstliche Beurteilung des Lehrpersonals

8. Internationaler Austausch von Jugendlichen in der beruflichen Bildung

9. Anstellungsprüfungen im Bereich des StMELF, Fachrichtung Landwirtschaft

10. Auszeichnung von Schülern und Schülergruppen für besondere Leistungen (Staatspreis)

11. Digitale Bildung

12. Fachliche Angelegenheiten der allgemeinbildenden Fächer Sport, evangelische Religion, katholische Religion und Ethik

13. Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beschulung berufsschulpflichtiger Neuzugewanderter (Asylbewerber und Flüchtlinge, EU-Migranten) und der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA)

  • Beratung der beruflichen Schulen, der Schulaufwandsträger und der Kooperationspartner
  • Berichterstattung u.a. gegenüber dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Fortbildung des bei der Beschulung der o.g. Schüler eingesetzten Lehrpersonals
  • Fachliche Mitwirkung beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit Bildungsträgern (mit Sachgebiet 44)
  • Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen für Personalmittel für Drittkräfte (mit Sachgebiet 43)
  • Schulartübergreifende Zusammenarbeit (mit den Sachgebieten 40 und 41)