Logo Bayernportal

Anzeige einer Tierhaltung

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Jegliche Nutztierhaltung muss gemäß § 26 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, registriert werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn