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Befugnis vorübergehende / gelegentliche Hilfeleistung in Steuersachen - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Sie können die vorübergehende und gelegentliche Hilfe in Steuersachen online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat