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Berechtigung zur Führung des Zusatzes Landwirtschaftliche Buchstelle zur Berufsbezeichnung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Sie können die Berechtigung zur Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat