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Aufenthaltstitel für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Sie können als Arbeitgeber für eine ausländische Arbeitskraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zum Erwerb eines Aufenthaltstitels online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen