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Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Stadt Augsburg

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg