Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg