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Waffenrecht - Schießen außerhalb von Schießstätten: Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten

Landratsamt Aschaffenburg

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten, gemäß § 10 Abs. 5 WaffG, online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg